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I. Vorbemerkung
Die ecogood GmbH (im Folgenden auch „ecogood“ genannt) ermöglicht es Ihnen, konkret zur Minderung von Treibhausgasemissionen beizutragen und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Hierzu verkauft ecogood Emissionsreduktions-Zertifikate von geeigneten Klimaschutzprojekten, die Treibahausgasemissionen reduzieren. Die Treibhausgasemissions-Reduktion erfolgt direkt an der Quelle, durch den Ersatz von klimabelastende Energiequellen durch saubere.
Als geeignete Klimaschutzprojekte sieht ecogood Projekte an, deren Emissionminderungen mit Hilfe eines offiziell anerkannten Validierungs- und Verifizierungsprozesses nachgewiesen werden. Die von ecogood angebotenen Emissionsreduktions-Zertifikate unterliegen alle dem Gold Standard oder dem Verified Carbon Standard und gehören der Klasse der VERs (Verified Emissions Reductions) an.
Der Gold Standard ist ein unter Federführung des WWF und durch Mithilfe von insgesamt über 60 Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen entwickeltes best-practice-Label, das nur an Klimaschutzprojekte verliehen wird, wenn sie einen hohen ökologischen und sozialen Nutzen sowie langfristige und nachweisbare Emissionsreduktionen erbringen.
Der Verified Carbon Standard (VCS) wurde 2005 von der Climate Group, der International Emission Trading Association und dem World Council for Sustainable Development gegründet, um Treibhausgasreduzierungen zu zertifzieren. Der VCS genießt in der Öffentlichkeit kein so großes Ansehen wie der Gold Standard, da er von den Projekten über die nachweisbare Emissionsminderung keine weiteren sozialen Co-Benefits verlangt. Dennoch gibt es attraktive Projekte mit VCS Zertifizierung, die auch soziale Benefits aufweisen und in die ecogood sich vorbehält zu investieren, wenn sie den Auswahlkriterien entsprechen.
ecogood legt sehr großen Wert auf die Qualität der angebotenen Projekte und unternimmt bei der Projektauswahl zusätzlich zu der Beachtung der offiziellen Standards eine rigorose technische Due Diligence. Obwohl ecogood plant, hauptsächlich Gold Standard Zertifikate zu verkaufen, kann es vorkommen, dass die am Markt erhältlichen Projekte trotz der Gold Standard Zertifizierung aus technischen und sozioökonomischen Aspekten nicht den Ansprüchen von ecogood genügen. Unter diesen Umständen behält ecogood es sich vor, auf VCS Projekte zurück zu greifen, die den Auswahlkriterien eher gerecht werden. Der Kunde hat in diesem Fall die Wahl, ob er in Gold Standard oder VCS Projekte investieren möchte.
Sie haben die Möglichkeit, bei ecogood Ihren persönlichen Fußabdruck bestimmen zu lassen und diesen im Anschluß durch Kauf von Emissionsreduktions-Zertifikaten zu komnpensieren. Obwohl der ecogood Emissionsrechner in den meisten Bereichen die Emissionswerte sehr genau bestimmen kann, bedient er sich unter anderem auch einiger Durchschnittswerte; hierdurch kann es u.U. passieren, dass der ausgewiesene Emissionswert von den tatsächlich verursachten Emissionen und ihrer Klimawirkung in ihrer genauen Höhe abweicht.
II. Beitragsverwendung
Ihre Beiträge werden zum größten Teil zur Erreichung der Emissionsreduktionen in den angebotenen Projekten verwendet.
ecogood garantiert Ihnen, Ihren Beitrag in einen von Ihnen ausgewählten Projektstandard zu investieren. Sollte es aufgrund von Marktbegebenheiten und einer Diskrepanz von Angebot und Nachfrage nicht möglich sein, Ihre Nachfrage in den von ecogood beworbenen Projekten zu befriedigen, behält ecogood es sich vor, Ihren Beitrag in andere Projekte des gleichen Standards zu investieren.
Obwohl nur Projekte ausgewählt werden, deren Partner für vertrauenswürdig gehalten werden, kann ein bestimmter Erfolg eines Partners bei der Reduzierung von Emissionen durch ecogood nicht garantiert werden. Sollte sich herausstellen, dass ein Projekt nicht in der Lage ist, die CO2-Emissionen wie vereinbart zu reduzieren, behält ecogood es sich vor, Ihren Beitrag für ein anderes gleichwertiges Klimaschutzprojekt zu verwenden.
Die Überprüfung der Projekte (Verifizierung) erfolgt durch VN-akkreditierte Zertifizierungsorganisationen (Operational Entities, wie z.B. dem TÜV), die für Ihre Tätigkeit im Rahmen des Kyoto-Protokolls haften. Mit Annahme Ihrer Beiträge verpflichtet sich ecogood, für die vom Kunden angegebene Treibhausgasmenge in Klimaschutzprojekten nach Gold-Standard oder VCS einzusparen und die Stilllegung der Nachweise (VERs) im offiziellen Register zu veranlassen. Damit ist der Nachweis der Emissionsminderung erbracht.
ecogood erpflichtet sich, bis spätestens zwei Jahre nach Bezahlung des Kompensationsbeitrages durch den Kunden an ecogood, diesen für den Kauf von Emissionezertifikaten aus einem Projekt des ausgewählten Projektstandards zu verwenden. Sie verpflichtet sich ferner, die erworbenen Emissionsreduktions-Zertifikate bis spätestens zwei Jahre nach Beitragsleistung durch den Kunden in einem international anerkannten Register stillzulegen.
Ecogood wird regelmäßig das Volumen der über den Verkauf von Emissionsreduktions-Zertifikaten bewirkten Emissionsminderung veröffentlichen. Sie weist auf Anfrage die Streichung der Emissionsreduktion aus dem offiziellen Register durch Vorlage eines Registerauszuges nach. Hierüber hinausgehende Informationsansprüche bezüglich einzelner Geschäftsvorgänge bestehen nicht.
III. Persönlicher Anspruch
Die von den Projektprüfern ausgestellten Emissionsminderungszertifikate werden durch ecogood oder ein von ecogood beauftragtes Unternehmen im Namen von ecogood entgegengenommen und in ein Stilllegungskonto überführt. Damit wird die Treibhausgasreduktion zugunsten des Klimas formell nachgewiesen. Ein eigener Anspruch auf den persönlichen Erhalt dieser Emissionsminderungszertifikate oder auf den Erwerb oder die Stilllegung eines bestimmten Emissionsminderungszertifikates durch ecogood wird durch die Zahlung Ihres Beitrages in keiner Weise erworben.
IV.Haftung
Für die Richtigkeit der von den Zertifizierungsorgnaisationen oder den Projektpartnern zur Verfügung gestellten Informationen und die in Prospekten und Marketingmaterialien enthaltenen Daten haftet ecogood nicht. ecogood haftet auch nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an Treibhausgasemissionen.
Ecogood garantiert nicht die Richtigkeit und Mangelfreiheit des zur Verfügung gestellten Know-Hows von ecogood und die Richtigkeit der auf der Website von ecogood befindlichen Informationen. Darüber hinaus besteht keine Haftung für vorübergehend fehlende Zugänglichkeit spezifischer Software Funktionalitäten und Applikationen auf der ecogood Website.
ecogood übernimmt keine Garantie dafür, dass die Plattform ohne Unterbrechungen oder mangelfrei funktioniert, dass alle oder einzelne Bereiche und/oder Inhalte verfügbar oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Insbesondere sind Störungen, die einen Zugriff auf die Plattform und/oder einzelne Inhalte verhindern, dann nicht von ecogood zu vertreten, wenn die zeitweilige Unterbrechung und/oder Beschränkung des Zugangs oder der Datenausgabe auf höherer Gewalt beruht oder auf die Störung von Übertragungswegen außerhalb der Systemgrenzen von ecogood (insbesondere des Internets oder von Telekommunikationsnetzen) zurückzuführen ist.
Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht beruht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch ecogood sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.
V. Gewerbliche und Urheberrechte
Die Internetseite sowie die ihr zugrunde liegende Software und Datenbank sind urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzung des Internetinhaltes von ecoogood in nur in dem von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzten Umfang erlaubt. ecogood ist Inhaber aller Nutzungs- und gewerblicher Schutzrechte, die mit der Internetpräsenz und den Inhalten des Internetangebotes in Verbindung stehen.
ecogood behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund des Wettbewerbsrechtes oder anderer Gesetze zustehenden Rechte vor, welche die Seite, die Software, die Datenbank oder Teile davon schützen. Dies gilt auch für Rechte an veröffentlichten Texten, am Design der Seite und dem verwendeten Logo.
Unzulässig ist das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der Daten in irgendeiner Form, soweit nicht ausdrücklich nach dem Urheberrecht zulässig, wie zum Beispiel zum ausschließlich privaten Gebrauch. Ebenfalls nicht erlaubt ist eine kommerzielle Benutzung der Daten im Verkehr mit Dritten.
Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von ecogood.
VI. Künftige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ecogood behält sich die Änderung der Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen vor:
Änderungen werden dem Benutzer per E-Mail vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. ecogood verpflichtet sich, den Benutzer in der E-Mail, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist und insbesondere darauf hinzuweisen, dass die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen gelten, wenn dieser nicht innerhalb der Frist nach Empfang der E-Mail den neuen AGB widerspricht.
Von Änderungen ausdrücklich ausgenommen ist die Änderung der Möglichkeit, sich auf gegenseitiger Basis durch Beistandsverträge miteinander zu verbinden. Etwaige Änderungen bzw. Abweichungen von der Möglichkeit, sich auf gegenseitiger Basis durch Beistandsverträge miteinander zu verbinden, wird die ecogood GmbH dem Benutzer mitteilen und diesem die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses zu den sich dann ändernden Bedingungen anbieten, wenn infolge der Änderungen bzw. Abweichungen Interessen des Nutzers beeinträchtigt werden. Das dem Nutzer zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt
VII.Rechtswahl / Gerichtsstand
Für alle aus Ihren Beiträgen zur Förderung des Klimaschutzes resultierenden Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und ecogood gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von ecogood. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
VIII.Salvatorische Klausel
Für sämtliche Geschäfte gibt es keine weiteren Vereinbarungen zwischen Ihnen und ecogood außer den hier erwähnten. Abweichungen von diesen oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen und ausdrücklichen Zusage von ecogood. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.










